Planung 2020/21 zur Ganztagesschule

Nach Absprachen mit dem Schulträger, der Gemeinde Neuhausen, werden wir die Ganztagesschule unter Einschränkungen anbieten können. Die Klassenstufen dürfen nicht gemischt werden, die Kinder sollen dennoch ausreichend beaufsichtigt sein und eine gute Lernzeitförderung bekommen. So kommen wir nach derzeitigem Stand zu folgendem Plan:

Es findet keine Mittagsschule und keine Verlässliche Grundschule statt.

Jedes bereits angemeldete Ganztageskind wird in seiner Klassenstufe an zwei Nachmittagen einschließlich verpflichtendem Mittagessen von Schulschluss  von 12.45 Uhr bis 16.00 Uhr betreut. Vor Unterrichtsbeginn findet keine Betreuung statt!

Klasse 1 und 4: Dienstag und Donnerstag
Klasse 2 und 3: Montag und Mittwoch

 

Wir hoffen, diese Planungen so umsetzen zu können.

Für weitere Fragen erreichen Sie uns wieder im Büro ab Mittwoch, 9.9.20.

Alexandra Maier-Lipp, Rektorin

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Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen

Sozialministerium und Landesgesundheitsamt haben Empfehlungen für den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Erkältungssymptomen herausgegeben. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann ist froh, dass das Landesgesundheitsamt nun einheitliche Regelungen vorgelegt hat und den Einrichtungen und Familien damit klar verständliche und medizinisch sinnvolle Empfehlungen an die Hand gibt.

 

In Baden-Württemberg starten die Kinder und Jugendlichen in dieser Woche in die Sommerferien. Das sind die ersten großen Ferien in Corona-Zeiten, und viele Eltern stellen sich schon jetzt die Frage: Was passiert nach ihrer Rückkehr, wenn im Herbst der erste Schnupfen kommt, der Hals kratzt und so manche Erkältungswelle durch die Kindertageseinrichtungen und Schulen rollt? Sozialministerium und Landesgesundheitsamt haben hierfür Empfehlungen herausgegeben, die ab sofort an die Schulen und Kindertageseinrichtungen verschickt werden und in denen der richtige Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen dargestellt wird.

Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Ohne panisch zu sein, müssen wir trotzdem alle – Eltern, Ärzte, Pädagogen – ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern.“

Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Die Kitas, Schulen und Eltern, aber auch die Kommunen, freien Träger und Ärzte brauchen Handlungssicherheit im Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern. Ich bin froh, dass das Landesgesundheitsamt nun einheitliche Regelungen vorgelegt hat und den Einrichtungen und Familien damit klar verständliche und medizinisch sinnvolle Empfehlungen an die Hand gibt.“

Beim so genannten „Schnupfengipfel“ hatten sich das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium gemeinsam mit Fachleuten auf die Formulierung Empfehlungen geeinigt, die das Sozialministerium und das Landesgesundheitsamt nun vorgelegt haben. Diese besagen unter anderem:

Kinder die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung/ Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch).
Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:

  • Fieber (ab 38,0°C) Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung
  • Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Aus-schluss führen
  • Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).

Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).

Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.

Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt / zur Hausärztin bzw. Kinder- und Jugendarzt/ -ärztin aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt.

Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule uneingeschränkt besuchen.

Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen.

 

Bericht: https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/node/6524772/Lde/index.html

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Ausblick Schuljahr 2020/2021

Nach derzeitigem Stand, kann die Ganztagesschule nicht in der bisherigen Form stattfinden. Eine Durchmischung der Klassen ist vom Kultusministerium nicht gestattet!
Wir versuchen nach bestem Wissen und Gewissen eine Lösung zu finden, bei der alle Vorgaben des Ministeriums und die Bedürfnisse unserer Eltern und Schüler berücksichtigt werden!

Aktuelle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Homepage!

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Information Krankheitsfall Kind
Im Moment erreichen uns des Öfteren Fragen beim Krankheitsfall des Kindes!
Vielleicht können wir hiermit zur Klärung beitragen!
Laut Kultusministerium dürfen nur gesunde Kinder und Lehrer in die Schule kommen. 
Wenn Ihr Kind Erkältungssymptome hat, ist es nicht gesund! Lassen Sie Ihr Kind dann bitte sofort zu Hause. Auch wenn ein Corona-Fall unwahrscheinlich ist, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass andere Kinder und Lehrer angesteckt werden. Zeigt ein Lehrer Symptome muss er getestet werden, was mehrere Tage in Anspruch nimmt. Diese müssen vertreten werden. Derzeit ist unsere Personalsituation noch enger als vor Corona, so dass wir kaum Vertretung organisiert bekommen. Unter Umständen müssen wir dann auch eine ganze Klasse zu Hause lassen!
Ein Test ist nur dann erforderlich, wenn Ihr Hausarzt dies anordnet. 
Ist ein Geschwisterkind krank, muss das andere Kind nur dann zu Hause bleiben, wenn dies auch Krankheitsanzeichen zeigt!
 
Weitere Infos gibt es wie immer unter der Homepage des Kultusministeriums
 
 
 
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Präsenzunterricht seit dem 29.Juni 2020

Seit Montag findet an den Grundschulen wieder Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen statt!
Diese ergeben sich durch 1.vorgegebene Rahmenbedingungen des Ministeriums und 2.Rahmenbedingungen der örtlichen und personellen Gegebenheiten.
Der Unterricht beschränkt sich auf die Kernfächer, Kernzeiten und konstante Klassengruppen. Außerdem gilt nach wie vor die Einhaltung des Hygienekonzeptes.

Innerhalb dieser Bedingungen versuchen wir ständig, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden!

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Lob für Schulsozialarbeiterin Beate Hafner

Der Neuhauser Gemeinderat hat in der dritten Präsenzsitzung die Schulsoziarbeit an der Homburgschule Neuhausen ob Eck gelobt. Der Gemeinderat hatte im Jahr 2012 der Schulsozialarbeit an der Homburgschule zugestimmt. Mit der Durchführung beauftragte die Gemeinde Mutpol – Diakonische Jugendhilfe Tuttlingen -. Diplom-Sozialpädagogin Beate Hafner ist seit dem Schuljahr 2017/2018 mit 19,5 Wochenstunden in der Schulsozialarbeit tätig. Der Zweijahresvertrag mit Mutpol wurde nach dem Tätigkeitsbericht um weitere zwei Jahre verlängert.

Bürgermeister Hans-Jürgen Osswald sagte, dass die Schulsozialarbeit zur Stabilisierung des Schulerfolgs zur gesellschaftlichen Integration beitrage. „Die Schulsozialarbeit ist eine wichtige Einrichtung und für Schüler, Eltern und Lehrer unverzichtbar“, sagte Osswald.

Beate Hafner ging in ihrem Tätigkeits- und Sachstandbericht auf ihre tägliche Arbeit, insbesondere auf die Probleme während der Corona-Pandemie ein. Während der Schulschließung blieb die Schulsozialarbeiterin mit den Eltern und Schülern im Mailkontakt, versandte Links mit Erklärvideos zum Corona-Virus, hat Malbeschäftigungen und Bastelarbeiten an die Schüler versandt. Ein Kind wurde besucht und mit ihm ein Spaziergang unternommen. Zahlreiche Telefonate wurden mit Eltern geführt, die von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen waren und mit dem Wegfall des Schulbesuchs noch die letzte feste Struktur im Alltag weggebrochen war. Mit der Schulleitung wurden Hygienemaßnahmen umgesetzt und die Notbetreuung über Hygieneschleusen umgesetzt und täglich betreut. Auch die Notbetreuung in den Pfingstferien wurde organisiert und betreut. Wie wichtig die Notbetreuung sei, erläuterte Hafner an Zahlen. Waren es zu Beginn 15 Schüler, wuchs die Zahl auf derzeit 29 Schüler an. Bei Schülern, die unter Trennung und Scheidung leiden, bestehe ein großer Rede- und Handlungsbedarf. Für die Lehrer sei die größte Belastung die Auffälligkeiten der Schüler und körperliche Gewalt.

Als Schulsozialarbeiterin berate Hafner Lehrkräfte und Eltern in Erziehungsfragen, bringe sozialpädagogische Sicht- und Handlungsweisen mit ein und nehme oft eine Brückenfunktion zwischen den einzelnen Sozialinstanzen ein. Themenorientierte Gruppenarbeiten mit Klassen zur Förderung sozialer Kompetenzen sowie zur Gewaltprävention sowie Streitschlichterausbildung und Juniorhelferausbildung mit dem DRK Schwandorf sind weitere Angebote. Auch die Zusammenarbeit mit Phönix gegen sexuellen Missbrauch sowie die Medienerziehung mit dem Landesmedienzentrum gehören neben weiteren Unterstützungen und Angeboten zum Alltag von Hafner an der Homburgschule Neuhausen ob Eck.

Schulleiterin Alexandra Maier-Lipp gab einen kurzen Sachstandsbericht zur aktuellen Lage nach der Öffnung der Schule. 130 Kinder werden in acht Klassen unterrichtet. Je vier Klassen (Klassen eins und vier, Klassen zwei und drei) werden im wöchentlichen Wechsel für Stunden täglich in den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachkunde) mit maximal 15 Schülern je Klassenzimmer unterrichtet. Drei Eingänge und Einbahnstraßen sorgen dafür, dass der Beginn und das Ende des Unterrichts unter Kontaktbeschränkungen eingehalten werden können.

 

Sozialarbeiterin Beate Hafner und Schulleiterin Alexandra Maier-Lipp (von links) stellten die Schulsozialarbeit an der Homburgschule vor.
Foto: Winfried Rimmele
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