Planung 2020/21 zur Ganztagesschule
Nach Absprachen mit dem Schulträger, der Gemeinde Neuhausen, werden wir die Ganztagesschule unter Einschränkungen anbieten können. Die Klassenstufen dürfen nicht gemischt werden, die Kinder sollen dennoch ausreichend beaufsichtigt sein und eine gute Lernzeitförderung bekommen. So kommen wir nach derzeitigem Stand zu folgendem Plan:
Es findet keine Mittagsschule und keine Verlässliche Grundschule statt.
Klasse 1 und 4: Dienstag und Donnerstag
Klasse 2 und 3: Montag und Mittwoch
Wir hoffen, diese Planungen so umsetzen zu können.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns wieder im Büro ab Mittwoch, 9.9.20.
Alexandra Maier-Lipp, Rektorin
Empfehlungen zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen
Sozialministerium und Landesgesundheitsamt haben Empfehlungen für den Umgang von Kindern und Jugendlichen mit Erkältungssymptomen herausgegeben. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann ist froh, dass das Landesgesundheitsamt nun einheitliche Regelungen vorgelegt hat und den Einrichtungen und Familien damit klar verständliche und medizinisch sinnvolle Empfehlungen an die Hand gibt.
In Baden-Württemberg starten die Kinder und Jugendlichen in dieser Woche in die Sommerferien. Das sind die ersten großen Ferien in Corona-Zeiten, und viele Eltern stellen sich schon jetzt die Frage: Was passiert nach ihrer Rückkehr, wenn im Herbst der erste Schnupfen kommt, der Hals kratzt und so manche Erkältungswelle durch die Kindertageseinrichtungen und Schulen rollt? Sozialministerium und Landesgesundheitsamt haben hierfür Empfehlungen herausgegeben, die ab sofort an die Schulen und Kindertageseinrichtungen verschickt werden und in denen der richtige Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen dargestellt wird.
Gesundheitsminister Manne Lucha: „Wer nur einen Schnupfen hat, darf trotzdem die Kita oder die Schule besuchen. Ohne panisch zu sein, müssen wir trotzdem alle – Eltern, Ärzte, Pädagogen – ganz genau hinschauen, wenn bei Kindern und Jugendlichen im Herbst Erkältungssymptome auftreten, um eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus unmittelbar zu verhindern.“
Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann: „Die Kitas, Schulen und Eltern, aber auch die Kommunen, freien Träger und Ärzte brauchen Handlungssicherheit im Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern. Ich bin froh, dass das Landesgesundheitsamt nun einheitliche Regelungen vorgelegt hat und den Einrichtungen und Familien damit klar verständliche und medizinisch sinnvolle Empfehlungen an die Hand gibt.“
Beim so genannten „Schnupfengipfel“ hatten sich das Gesundheitsministerium und das Kultusministerium gemeinsam mit Fachleuten auf die Formulierung Empfehlungen geeinigt, die das Sozialministerium und das Landesgesundheitsamt nun vorgelegt haben. Diese besagen unter anderem:
Kinder die eindeutig krank sind, gehen nicht in die Betreuung/ Schule (wie vor der Corona-Pandemie auch).
Ein Besuchsverbot in der Kindertageseinrichtung, der Kindertagespflegestelle und Schule gilt außerdem, wenn mindestens eines der relevanten, für COVID-19 typischen Symptome auftritt:
- Fieber (ab 38,0°C) Für die Eltern: Bitte achten Sie auf eine korrekte Durchführung der Temperaturmessung
- Trockener Husten, d.h. ohne Auswurf (nicht durch chronische Erkrankung verursacht wie z.B. Asthma) – ein leichter oder gelegentlicher Husten oder ein gelegentliches Halskratzen soll aber zu keinem automatischen Aus-schluss führen
- Störung des Geruchs- oder Geschmacksinns (nicht als Begleiterscheinung eines Schnupfens).
Alle Symptome müssen akut auftreten (Symptome einer chronischen Erkrankung sind nicht relevant).
Schnupfen ohne weitere Krankheitszeichen ist ausdrücklich kein Ausschlussgrund.
Die Eltern entscheiden je nach Befinden des Kindes bzw. des Jugendlichen, ob telefonisch Kontakt zum Hausarzt / zur Hausärztin bzw. Kinder- und Jugendarzt/ -ärztin aufgenommen werden soll. Die Testindikation stellt die/der behandelnde Ärztin/Arzt.
Gesunde Geschwisterkinder, die keinen Quarantäneauflagen durch das Gesundheitsamt unterliegen, dürfen die Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle bzw. Schule uneingeschränkt besuchen.
Es gibt keine Auflagen für Kontaktpersonen von Kontaktpersonen.
Bericht: https://km-bw.de/site/pbs-bw-new/node/6524772/Lde/index.html
Ausblick Schuljahr 2020/2021
Nach derzeitigem Stand, kann die Ganztagesschule nicht in der bisherigen Form stattfinden. Eine Durchmischung der Klassen ist vom Kultusministerium nicht gestattet!
Wir versuchen nach bestem Wissen und Gewissen eine Lösung zu finden, bei der alle Vorgaben des Ministeriums und die Bedürfnisse unserer Eltern und Schüler berücksichtigt werden!
Aktuelle Informationen finden Sie wie immer auf unserer Homepage!
Information Krankheitsfall Kind
Präsenzunterricht seit dem 29.Juni 2020
Seit Montag findet an den Grundschulen wieder Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen statt!
Diese ergeben sich durch 1.vorgegebene Rahmenbedingungen des Ministeriums und 2.Rahmenbedingungen der örtlichen und personellen Gegebenheiten.
Der Unterricht beschränkt sich auf die Kernfächer, Kernzeiten und konstante Klassengruppen. Außerdem gilt nach wie vor die Einhaltung des Hygienekonzeptes.
Innerhalb dieser Bedingungen versuchen wir ständig, die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden!