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Grundsätzlich ist jede/r Schüler/in verpflichtet, den Unterricht und die übrigen verbindlichen Schulveranstaltungen der Schule regelmäßig zu besuchen. “Bei minderjährigen Schülern haben die Erziehungsberechtigten dafür zu sorgen, dass die Schüler diesen Verpflichtungen Folge leisten.“
Ausführliche Hinweise zu Möglichkeiten der Beurlaubung nach dem Schulgesetz und der Schulbesuchsordnung finden Sie hier