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Liebe Eltern,

Laut Kultusministerium ist die Schule und Gemeinde verpflichtet eine Betreuung für die Kinder anzubieten, deren Eltern im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. 
 
 
Nachstehend der Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums:
 
„…Die Einrichtung einer Notfallbetreuung für diejenigen Schülerinnen und Schüler an Grundschulen (…) ist erforderlich, um in den Bereichen der kritischen Infrastruktur die Arbeitsfähigkeit der Erziehungsberechtigten, die sich andernfalls um ihre Kinder kümmern müssten, aufrecht zu erhalten. Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche.
Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum der regulären Unterrichtszeit dieser Schülerinnen und Schüler. …“
Diese Kriterien gelten nicht nur für Grundschüler sondern auch für Kindergartenkinder
 
 
Wenn Sie zu der oben genannten Personengruppe gehören und Bedarf von einer Notfallbetreuung haben, melden Sie sich bitte mit Angabe der Berufsgruppe per email bei: info@homburgschule-neuhausen-ob-eck.de
 
Für die Betreuung von Kindergartenkindern ist die Gemeinde zuständig. Auch hier gelten die oben genannten Voraussetzungen! Hierzu melden Sie sich bitte beim Hauptamtsleiter Hans Hager!
 
Angela Sitta
stellv. Schulleiterin